Sie sind hier

Neue Bauordnung ab 1. Februar - Barrierefreiheit

Barrierefreiheit

Die Grundsatzbestimmung über die Barrierefreiheit wurde von der bisherigen 
Bautechnikverordnung in die Bauordnung übernommen. Für die Wirtschaft und insbesondere in historischen Ortskernen wichtig und von der WKNÖ gefordert: Für Zubauten und Abänderungen von bestehenden Bauwerken gibt es eine Verhältnismäßigkeitsprüfung. 
Die technischen Anforderungen an barrierefreies Bauen werden künftig durch Übernahme der OIB-Richtlinie 4 (Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit) in österreichweit gleichartigen Standards in der Bautechnikverordnung geregelt.
Details: § 46 BO 

Wichtig: unabhängig von den bautechnischen Vorschriften zur Barrierefreiheit müssen ab 01.01.2016 sämtliche Gebäude/Geschäftsräume mit Kundenverkehr aufgrund des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes (BGStG) unter Berücksichtigung von 
Zumutbarkeitskriterien (vergleichbar der Verhältnismäßigkeitsprüfung in der Bauordnung) so weit wie möglich barrierefrei sein. 
Nähere Informationen dazu finden Sie hier: Barrierefreiheit und Diskriminierungsverbot