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Benutzung öffentlichen Grundes
Verfasst von karl.falschlehner am 15. November 2011 - 16:54
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- Alle GemeindebürgerInnen werden höflich ersucht, die Mülltonnen (Restmüll-, Biomüll- und Altpapiertonnen) auf Eigengrund abzustellen und erst am Tag der Abfuhr bzw. am Abend vor der Abfuhr auf dem Gehsteig zu platzieren.
- Auch das Belegen öffentlichen Grundes mit Steinen und das Aufstellen von Blumentrögen auf öffentlichem Grund - egal welche Motivation zugrunde liegt - ist nicht gestattet. Entfernen Sie bitte die Steine und Tröge noch vor Beginn des Winterdienstes!
- Öffentlicher Grund darf nur nach vorhergehender Genehmigung durch die Gemeinde als Lagerplatz verwendet werden. Ergänzend dazu der Gemeinderatsbeschluss "Gebrauchsabgabe".
