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Das neue Pyrotechnik-Gesetz

Bild des Benutzers Karl Falschlehner

Das neue Pyrotechnik-Gesetz, das seit Jahresbeginn 2010 in Kraft ist, unterteilt Feuerwerkskörper nicht mehr in Klassen, sondern in Ka­te­gorien F1 bis F4, wobei die Kategorien F3 und F4 nur an Personen abgegeben werden dürfen, die einen Pyrotechnikausweis haben. Für die Konsumenten (Privatanwender) sind somit die Kate­gorien F1 und F 2 interessant.

Feuerwerksartikel der Kategorien F1 und F2 müssen mit einem CE-Kennzeichen versehen sein. Überdies müssen sie mit dem Namen und der Anschrift des Herstellers, einer Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache, der Kategoriebezeichnung und der Nettoexplosivstoffmasse sowie dem Namen und der Type des Gegenstandes gekennzeichnet sein.

Zu Silvester werden in Österreich hauptsächlich Feuerwerkskörper der Kategorie F2 (Schweizer Kracher, Doppelschläge, Raketen, ...) verwendet.

Dazu sei angemerkt:

„Das Mindestalter für Besitz und Verwendung von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 ist 16 Jahre. Die Verwendung von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 im Ortsgebiet ist grundsätzlich verboten."

Im Falle einer Anzeige muss mit Strafen bis zu € 3.600,- gerechnet werden.

Neben Verwaltungsstrafen und zivilrechtlichen Schadenersatzforderungen können Unfälle und Schäden auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Schon das fahrlässige Herbeiführen eines Brandes kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden.

PYROTECHNIKGESETZ