Sie sind hier

EU-Wahl am 25. Mai 2014

Zur Teilnahme an der Europawahl sind Sie berechtigt, wenn Sie

  • spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollenden, d.h. spätestens an diesem Tag Ihren 16. Geburtstag feiern
  • Österreicher, Österreicherin; Auslandsösterreicher, Auslandsösterreicherin; oder EU-Bürger, EU-Bürgerin mit Wohnsitz in Österreich sind und
  • in Österreich bzw. Ihrem Herkunftsland nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind bzw.
  • am Stichtag in die Wählerevidenz/Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind.

 

Wahlkarte

Wenn Sie am Wahltag Ihr Wahllokal in Ihrer Hauptwohnsitz-Gemeinde nicht aufsuchen können, haben Sie die Möglichkeit, eine Wahlkarte zu beantragen.

Diese Wahlkarte erhalten Sie nur auf der Gemeinde, in der Sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sind.

 

Möglichkeiten der Beantragung:

·         bis spätestens 21. Mai 2014, 24 Uhr schriftlichen Antrag (dazu zählt auch der Online-Antrag) auf Ausstellung einer Wahlkarte stellen,

·         bis spätestens 23. Mai 2014, 12 Uhr mündlichen Antrag stellen,

schriftliche Anträge sind nur mehr möglich, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist.

·         nicht möglich sind telefonische Anträge.

Als Auslandsösterreicher oder als Auslandsösterreicherin benötigen Sie auf jeden Fall eine Wahlkarte (ausgenommen, Sie halten sich am Wahltag zufällig in der Gemeinde Ihrer Eintragung in die Europa-Wählerevidenz auf).

 

Wie können Sie mit der Wahlkarte wählen?

·        am Wahltag in einem beliebigen Wahllokal während der Öffnungszeiten,

·        am Wahltag in einem beliebigen Wahllokal während der Öffnungszeiten die bereits gewählte Wahlkarte abgeben (Briefwahl),

·        am Wahltag bei einer beliebigen Bezirkswahlbehörde bis 17 Uhr die Wahlkarte abgeben oder

·        die Wahlkarte per Post an die zuständige Bezirkswahlbehörde übermitteln und diese muss dort spätestens am Wahltag, 25. Mai 2014, 17 Uhr einlangen (Briefwahl).