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Heizostenzuschuss des Landes NÖ, des Bundes und der Marktgemeinde Sierndorf

Bild des Benutzers Karl Falschlehner

Die Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2008/2009 in der Höhe von € 210,- zu gewähren.

Der Heizkostenzuschuss kann auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes von 15. Oktober 2008 bis 30. April 2009 beantragt werden.

Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten:

  • BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt
  • BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld, deren Familieneinkommen den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt oder Familien, die im Monat September 2008 oder danach die NÖ Familienhilfe beziehen
  • sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt

Telefonische Auskünfte über den Heizkostenzuschuss erhalten Sie
beim Bürgerservice-Telefon: 02742 / 9005-9005 und auch unter 02267/2225 (Gemeindeamt Sierndorf).

Antworten auf Fragen zum Heizkostenzuschuss des Landes

Heizkostenzuschuss 2008/2009 - Förderantrag

 

Der Gemeindevorstand der Marktgemeinde hat in der Vorstandssitzung am 21. Oktober 2008 beschlossen, allen GemeindebürgerInnen der Marktgemeinde Sierndorf, denen das Land NÖ 2008/2009 einen Heizkostenzuschuss gewährt, ebenfalls einen Heizkostenzuschuss (20 % des Heizkostenzuschusses des Landes) für die Heizsaison 2008/09 auszuzahlen.

Für den Heizkostenzuschuss der Marktgemeinde Sierndorf ist kein separater Förderantrag zu stellen.

BezieherInnen einer Ausgleichszulage erhalten den Heizkostenzuschuss des Bundes in der Höhe von € 210,- automatisch ausbezahlt. AusgleichzulagenbezieherInnen werden ersucht, mit dem Beleg den Erhalt des Heizkostenzuschusses des Bundes nachzuweisen, um den Heizkostenzuschuss der Marktgemeinde Sierndorf (20 % des Heizkostenzuschusses des Bundes) zu erhalten.

Auskunft: Gemeindeamt Sierndorf, Tel. 02267/2225

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