Von 1993 bis 2005 musste beim Kauf eines Kühlschranks auch ein Gutschein für die Entsorgung erworben werden.
Seit dem Inkrafttreten der Elektroaltgeräte-Verordnung im August 2005 kann jedes Kühlgerät kostenlos entsorgt werden. Wer jedoch noch ein „Kühlschrankpickerl" zu Hause hat - lose oder am Kühlgerät aufgeklebt - kann einen Anspruch auf Rückzahlung geltend machen.
Senden Sie einfach das Original-Pickerl oder die gültige Plakettennummer mit dem Antrag zur Rückzahlung an das Umweltforum Haushalt (UFH) in 1060 Wien, Postfach 300. Der Antrag ist auf der Homepage des UHF (http://www.ufh.at/) zu finden, liegt aber auch im Gemeindeamt auf.