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Zinsen für Ratenzahlungen

Bild des Benutzers Karl Falschlehner

Mit 1. Jänner 2010 tritt eine neue Bundesabgabenverordnung in Kraft. Diese beinhaltet auch, dass alle Ratenzahlungen, welche die Gemeinde gewährt, mit 6 % (bisher 0 %) verzinst werden müssen.

Betroffen davon sind vor allem jene, die in Zukunft Aufschließungsgebühr und Kanalanschlussgebühr zu zahlen haben.

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