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Land NÖ Kinderbetreuungsförderung

 

Elternförderung

Berufstätige Eltern, die ihr Kind in einer NÖ Tagesbetreuungseinrichtung betreuen lassen, können vom Land NÖ im Rahmen der NÖ Kinderbetreuungsförderung (kein Kindergarten) einen Zuschuss zum Betreuungsbeitrag erhalten.

Der maximal anerkannte Stundensatz liegt zwischen € 2,50 und € 2,10 für jedes betreute Kind. Die Höhe der Förderung hängt vom Familieneinkommen ab. Gefördert wird jener Anteil (25%, 50% oder 75%) an den anerkannten Kosten, in dessen Bereich das Familieneinkommen liegt.

Voraussetzungen, Notwendige Unterlagen und besondere Hinweise zum Erhalt der Unterstützung unter: http://www.noe.gv.at/noe/Kinderbetreuung/foerd_noeKinderbetreuung.html

Zum Antragsformular unter:

http://www.noe.gv.at/noe/Kinderbetreuung/Antrag-Kinderbetreuungsfoerd-2015_AFB.pdf

Kosten für die Kinderbetreuung können von steuerpflichtigen Eltern in der Höhe von maximal 2.300 Euro pro Kalenderjahr und Kind abgesetzt werden. Mehr…

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/37/Seite.370600.html