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Aktuell die seit 7.12. geltenden Änderungen

Aktuell die seit heute geltenden Änderungen gegenüber den Coronaregeln der letzten 3 Wochen (Harter Lockdown) in aller Kürze:

 Die Ausgangsbeschränkungen gelten nur mehr im Zeitraum von 20.00 Uhr bis 6.00 Uhr des folgenden Tages (wie vor dem Lockdown)

 Die Besuchsmöglichkeit von wichtigen Bezugspersonen, mit denen in der Regel

mehrmals wöchentlich Kontakt gepflegt wird, ist auch nach 20.00 Uhr möglich.

 Zusammenkommen dürfen jetzt maximal bis zu 12 Personen (davon 6 Kinder) aus zwei Haushalten. Es gelten aber der Ein-MeterAbstand gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, und eine MundNasen-Schutzpflicht. Und derartige Zusammenkünfte dürfen nur in der Zeit zwischen 6.00 Uhr und 20.00 Uhr stattfinden.

 Museen und Bibliotheken dürfen ab heute Montag, 7. Dezember wieder öffnen. Es gelten aber die Regelungen des Kundenbereichs (Ein-Meter-Abstand; Mund-Nasen-Schutz; 10m²/Person).

 Der gesamte Warenhandel (bis 19.00 Uhr) und auch körpernahe Dienstleistungen (Friseur,

Visagist) sind wieder erlaubt.

 Weiterhin eingeschränkt ist die Gastronomie und es dürfen zwar weiterhin Getränke und Speisen zur Abholung von 6.00 Uhr bis 19.00 Uhr angeboten werden, nicht mehr aber offene alkoholische Getränke (wie das bspw. bei Punsch- oder Glühweinständen passiert ist)

 Die Regeln für den Sport wurden etwas gelockert. So darf auf Sportstätten im Freien Sport betrieben

werden, wenn es sich nicht um Kontaktsportarten handelt.

 Für die Benützung von Seil- und Zahnradbahnen (Skilifte) zum Zwecke der

Erholung bzw. des Sportes ist noch nichts in dieser Verordnung. Angekündigt wurde eine derartige Lockerung für den Zeitraum ab 24. Dezember 2020. Wenn diese kommt, dann wäre Schifahren auch möglich, halt ohne Beherbergung und ohne Schihüttengastronomie (wie früher mit eigener Jause …..)

 Weiterhin gilt ein umfassendes Betretungsverbot von Freizeiteinrichtungen (Indoorspielplätze,

Tierparks, Zoos, Bäder etc.) und Kultureinrichtungen.

Heute startet bei uns wieder die Schule und auch der Kindergarten im „Normalbetrieb“. Aber auch die Musikschule nimmt wieder den Präsenzunterricht auf. Zwar mit verstärkten Vorsichtsmaßnahmen analog der Ampelfarbe ORANGE (wie vor dem Lockdown). Aber Einzelunterricht kann auf jeden Fall unbeschränkt stattfinden.

Auch Gruppenunterricht ist für die Musikschüler möglich – wenn die Abstände eingehalten werden können. GESANG geht nur im Einzelunterricht. Bei Gruppenangeboten wie Früherziehung, Musikgarten, Ensembleunterricht ist eine Gruppengröße bis zu 6 Teilnehmern (in Ausnahmefällen bis 8 Teilnehmer) möglich. Schulveranstaltungen, Kurse oder Vorspielabende sind weiterhin nicht möglich.

Nachdem ab heute der Handel wieder offensteht und auch mit massiven Lockangeboten geworben wurde, besteht die berechtigte Sorge, dass es hier zu Massenaufläufen kommt, um das Weihnachtsgeschäft nachzuholen. Bitte beachte, dass für den Handel strenge Abstandsregeln gelten und bitte trage auch dazu bei, diese einzuhalten. Herzlichen DANK!