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Jahreswechsel

 

Sehr geehrte Gemeindebürgerin! Sehr geehrter Gemeindebürger!

Aus gegebenen Anlass wird darauf hingewiesen, dass die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen im Ortsgebiet verboten ist!

Aktuell wird immer wieder gefragt: „Darf ich heuer zu Silvester ein Feuerwerk abschießen?“ Grundsätzlich ist das genauso erlaubt, wie in den Jahren zuvor, allerdings gilt heuer zusätzlich die „Lockdown Verordnung“ mit Ausgangssperre und weiters hat die Bundesregierung die Bitte geäußert, generell auf Feuerwerke zu verzichten, um in einer Ausnahmesituation, wie wir sie aktuell haben, nicht unnötig Verletzungen herauszufordern und das Gesundheitssystem nicht zu belasten! Beachten Sie daher bitte dringend:

im Ortsgebiet dürfen lt. Pyrotechnikgesetz ohnehin nur Knallkörper der Kategorie F1 abgefeuert werden. Die sogenannten „deutschen Kracher“ zählen dazu. In Sierndorf gibt es dazu keine weitergehenden Ausnahmen!

außerhalb des Ortsgebietes (im freien Gelände ohne Gebäudebestand) sind lt. Pyrotechnikgesetz nur Feuerwerke und Raketen der Kategorie F2 (beachten Sie bitte die Herstellerangaben) möglich. Alles andere müsste gesondert von der BH genehmigt werden.

Bitte beachten, beim Abfeuern auf Privatgrund muss natürlich der Grundbesitzer gefragt werden, ob er damit einverstanden ist und allfällige Reste müssen wieder weggeräumt werden.

Und die Ausgangssperre bzw. die „Lockdown“ Verordnung schränkt heuer zusätzlich das Zusammentreffen mit anderen Menschen ein („Ein Haushalt darf maximal eine Person aus einem anderen Haushalt treffen“).

Übrigens gibt´s auch wieder Aufrufe von Hilfsorganisationen, anstatt in Böller zu investieren, karitative Zwecke zu unterstützen. Und auch Tierschutzorganisationen ersuchen um Verzicht auf Raketen und Feuerwerke. Das ist zum Abschluss des Jahres 2020 wohl mehr als überlegenswert und schließlich auch den Kindern erklärbar, die bei einigen der Anfragen in den letzten Tagen immer wieder als „Triebfeder“, wieso man doch ein paar Raketen abschießen möchte, genannt wurden…….