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Auffrischungsimpfung, wann?

  Am 17. August hat das Gesundheitsministerium eine aktualisierte Anwendungsempfehlung des Nationalen Impfgremiums (NIG) publiziert, die auch den Ablauf der Corona-Auffrischungsimpfungen klarstellt.

Das Nationale Impfgremium hat schon bisher in der Coronakrise sehr umsichtig, wissenschaftlich fundiert und wohl überlegt seine Empfehlungen ausgesprochen, die sich teilweise auch von Richtlinien und Meinungen ähnlicher Gremien (anderer Staaten) bewußt unterschieden haben. Nicht zuletzt dieses besonnene Vorgehen unseres NIG hat maßgeblich zum Erfolg unserer Impfkampagne in Niederösterreich beigetragen.

In welchem Abstand zur Vollimmunisierung soll die Auffrischungsimpfung erfolgen?

  1. Folgende Risikogruppen erhalten gemäß der Empfehlung des Nationalen Impfgremiums eine weitere Dosis (impfstoffabhängig 2. oder 3. Dosis) in einem Zeitraum von frühestens 6 bis spätestens 9 Monaten nach Abschluss der vollständigen Immunisierung (off label): 
    • Bewohnerinnen und Bewohnern von Alten-, Pflege- und Seniorenwohnheimen
    • Personen im Alter von ≥ 65 Jahren
    • Personen (ab 12 Jahren unabhängig vom Alter) mit Vorerkrankungen und besonders hohem Risiko oder hohem Risiko
    • Personen, die eine Dosis Johnson&Johnson erhalten haben
    • Personen, die zwei Dosen Astra-Zeneca erhalten haben

 

  1. Alle anderen Personen über 18 Jahre erhalten gemäß der Empfehlung des Nationalen Impfgremiums eine weitere Impfung 9 bis 12 Monate nach Abschluss der vollständigen Immunisierung (off label). Dies gilt auch für folgende Personengruppen: 
    • Personal in Alten-, Pflege- und Seniorenwohnheimen
    • Personal im Gesundheitsbereich
    • Personal in der mobilen Pflege, Betreuung, Krankenpflege und 24-Stunden-Pflege sowie pflegende Angehörige
    • Personal in pädagogischen Einrichtungen (Kinderbetreuung, Schule, Universität, etc.)

Erhalten genesene Personen auch eine Auffrischungsimpfung?

Genesene, die nur eine Impfung erhalten haben, sollen gemäß der Empfehlung des Nationalen Impfgremiums wie vollständig geimpfte Personen angesehen werden. Sie bekommen genauso wie oben unter 1. und 2. angeführt ihre Auffrischungsimpfung.

Wenn genesene Personen bereits zwei Impfungen erhalten haben, ist bis auf weiteres keine weitere Impfung gegen COVID-19 notwendig. 

Wie ist die konkrete Planung in Niederösterreich?

Wir beginnen Ende August mit den Auffrischungsimpfungen der Risikogruppen entsprechend den Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums .

Konkrete Details zum Ablauf publizieren wir hier Anfang September, ab dann wir man sich auch hier in gewohnter Weise für einen Auffrischungs-Impftermin anmelden können.

Es fehlen noch einige wichtige Klarstellungen und Informationen des Gesundheitsministeriums, die wir in den nächsten Tagen erwarten.

Welche Impfstoffe werden für Auffrischungsimpfungen verwendet?

Es werden ausschließlich mRNA-Impfstoffe (Pizer/Biontech oder Moderna) verwendet, unabhängig davon, welche Produkte im Rahmen der primären Impfserie verabreicht wurden.

Was bedeutet es, dass die Auffrischungsimpfung derzeit „off-label“ ist?

Da es sich bei den vom Nationalen Impfgremium empfohlenen Auffrischungsimpfungen um off-label-Anwendungen handelt, ist es notwendig, explizit darüber aufzuklären, dass derzeit keine Zulassung für diese Anwendung vorliegt, die Datenlage derzeit noch begrenzt ist und noch nichts über die Art und Häufigkeit von Nebenwirkungen bekannt ist. Es wird den impfenden ÄrztInnen empfohlen, diese Aufklärung (wie bisher) schriftlich zu dokumentieren. 

Mit welcher Schutzdauer kann nach der Auffrischungsimpfung gerechnet werden?

Das Nationale Impfgremium weist darauf hin, dass aus immunologischen Überlegungen und Erfahrungen mit anderen Impfstoffen nach der weiteren Dosis mit einer Schutzdauer von mindestens 9 bis 12 Monaten gerechnet werden.

Entsprechend wird auch von einer geringeren epidemiologischen Gefahr ausgegangen, wenngleich hier noch direkte Evidenz fehlt, um dies zu belegen. Diese weitere Dosis ist voraussichtlich notwendig, um einen langanhaltenden Impfschutz aufzubauen. 

Eine Antikörper-Bestimmung nach einer Vollimmunisierung lässt nur einen geringen Schutz vermuten. Ist eine dritte Impfdosis dann auch schon früher sinnvoll?

Wie bereits seit längerer Zeit in den Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums (NIG) vorgesehen, kann HochrisikopatientInnen auch schon früher in bestimmten Fällen nach Gesprächen mit den behandelnden ÄrztInnen eine dritte Impfdosis verabreicht werden, wenn nach abgeschlossenem Impfzyklus keine ausreichende Immunantwort vorliegt.

Dabei handelt es sich aber um eine sogenannte „Off-label“-Anwendung, deswegen besprechen Sie das bitte direkt mit Ihrem Hausarzt bzw. behandelnden Arzt.