Sie sind hier

Feuerbrandbekämpfungssystem

Information über die Pflanzenkrankheit „Feuerbrand“

Auf Grund des wiederkehrenden Feuerbrandauftretens in einigen Bezirken in NÖ werden die wichtigsten Punkte, die bei der Feuerbrandbekämpfung zu beachten sind, in Erinnerung gerufen:

Feuerbrand ist eine hochinfektiöse, schwer zu bekämpfende, bakterielle Krankheit und stellt eine ernstzunehmende Gefahr für das Kernobst und für anfällige Ziergehölze (Fam. Rosengewächse) dar. Bedroht sind sowohl der Erwerbsobstbau, der landschaftsprägende Streuobstbau als auch Baumschulen, landwirtschaftliche Betriebe, Hausgärten und öffentliche Grünanlagen.

In Österreich wurde das Bakterium erstmals 1993 in Vorarlberg festgestellt und wandert seither von Westen Richtung Osten.

Zu den Hauptwirtspflanzen zählen vor allem:  

OBSTGEHÖLZE

ZIER- UND WILDGEHÖLZE

Apfel

Zwergmispelarten

Apfelbeere

Birne

Weiß- und Rotdorn

Zierapfel

Quitte

Feuerdorn

Wollmispel

Mispel

Mehlbeere, Speierling, Elsbeere

Glanzmispel

 

Felsenbirne

Schein- und Zierquitten

 

Vogelbeere

 

 

Seit Juli 2010 gibt es in NÖ ein gesetzlich verankertes Auspflanzverbot für Wirtspflanzen

in Befallszonen (diese wird von der Bezirksverwaltungsbehörde im Umkreis von 3 km um einen Befallsherd festgelegt).

Ausgenommen vom Verbot sind Pflanzen folgender Gattungen, die der Fruchtnutzung dienen:

• Cydonia (Quitte)

• Malus (Apfel)

• Mespilus (Mispel)

• Pyrus (Birne), mit Ausnahme der Sorte Speckbirne (Synonym: Oberösterreichische

  Weinbirne, Zitronengelbe)

• Sorbus (z.B. Eberesche, Vogelbeere)

• Aronia (Apfelbeere)

Das Krankheitsbild äußert sich daran, dass an allen Wirtspflanzen die gleichen Krankheitssymptome auftreten. Blätter und Blüten befallener Pflanzen welken plötzlich und verfärben sich braun oder schwarz. Dabei krümmen sich die Triebspitzen infolge des Wasserverlustes oft hakenförmig nach unten. Über den Winter hinweg bleiben an den verbrannt aussehenden Zweigpartien die abgestorbenen Blätter und geschrumpften Früchte hängen (Fruchtmumien)

Für Mensch und Tier besteht keine Gefahr !

Die Ausbreitung erfolgt auch über größere Entfernungen hinweg vielfach mit verseuchtem Pflanzmaterial, kontaminierten Gegenständen, durch Zugvögel und Straßenverkehr.

Im Nahbereich erfolgt die Ausbreitung der Krankheit durch Regen, Wind und Insekten. Auch mechanische Verletzungen, wie z.B. Hagelschlag oder Schnittmaßnahmen an den Wirtspflanzen, können eine Ursache für die leichtere Übertragung der Krankheit sein.

Der bakterielle Feuerbrand wurde als Quarantänekrankheit eingestuft und unterliegt deshalb der MELDEPFLICHT jedes Gemeindebürgers!

Jeder Verdachtsfall ist unverzüglich am jeweiligen Gemeindeamt zu melden!

Die betroffene Pflanze  sollte möglichst unberührt gelassen werden, da dies eine weitere Gefahr der Übertragung an andere Wirtspflanzen bedeutet.

Nur durch ein frühzeitiges Erkennen dieser Krankheit können Maßnahmen gesetzt werden, um eine flächenhafte Ausbreitung zu verhindern! In jeder Gemeinde in Niederösterreich ist ein Feuerbrand-Beauftragter als erster Ansprechpartner für die GemeindebürgerInnen vorgesehen, der eventuelle Verdachtsfälle abklärt und bei berechtigtem Verdacht den zuständigen Feuerbrand-Sachverständigen kontaktiert.

Befallene Pflanzen können vom Pflanzenbesitzer selbst (nach Einschulung durch den Sachverständigen) gerodet und verbrannt werden.

Nach zwei Wochen überprüft der Sachverständige die ordnungsgemäße Durchführung.

Entschließt sich der Pflanzenbesitzer zur Beauftragung einer Firma mit geschultem Personal, so trägt der Pflanzenbesitzer nur zur Hälfte die Kosten der Maßnahmen, die andere Hälfte wird vom Land NÖ übernommen.

Da Feuerbrand eine Bakterienkrankheit ist, gibt es derzeit keine effizienten Bekämpfungsmittel. Die einzige und bestmögliche Lösung ist das Roden, Ausschneiden und Verbrennen der betroffenen Pflanzen, um ein Übergreifen auf gesunde Pflanzen zu verhindern. Nur wenn sich alle GemeindebürgerInnen aktiv an der Feuerbrandbeobachtung beteiligt und jeder Verdacht am Gemeindeamt gemeldet wird, kann eine Katastrophe größeren Ausmaßes verhindert werden.

 

 

 

Aushang

Freitag, 9. Juni 2017 bis Sonntag, 31. Dezember 2017