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Coronavirus COVID 19 - Verordnungen

Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat mit Erlass Gz. 2020-0.180.200 vom 13. März 2020, die mit dem Epidemiegesetz 1950 betrauten Bezirksverwaltungsbehörden (Gesundheitsämter) angewiesen, durch Verordnung „Einschränkungen in Bezug auf den Betrieb von Kindergärten und Kindertagesstätten“ anzuordnen. Gemäß § 6 Abs. 1 Epidemiegesetz sind Anordnungen, die zur allgemeinen Kenntnis dienen, in jeder Gemeinde des betroffenen Gebietes in ortsüblicher Weise und nach Erfordernis in den zu amtlichen Kundmachungen bestimmten Zeitungen zu verlautbaren. Beiliegende Verordnung (gültig bis einschließlich 3. April 2020) über die Einschränkung des Betriebes der Kinderbetreuungseinrichtungen und Kindergruppen nach dem Epidemiegesetz 1950 wird zum Aushang an der do. Amtstafel übermittelt. Eine - 2 - Veröffentlichung in den do. Gemeindezeitungen sowie Gemeindehomepage wird empfohlen

Aushang

Donnerstag, 9. April 2020 bis Samstag, 30. Mai 2020

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