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Erlass, § 15 Epidemiegesetz 1950

Unter Bezug auf die zwischenzeitlich eingetretene Änderung der Sachlage sowie insbesondere die durch das 3. COVID-19-Gesetz, BGBl. I Nr. 23/2020, geänderte Rechtslage (Inkrafttreten 5. April 2020), beehrt sich das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende Klarstellungen zu treffen:
Aufhebung von Erlässen:
Die Erlässe vom 10. März 2020, GZ 2020-0.172.682, und 1. April 2020, GZ 2020-0.201.688, werden aufgehoben.
Klargestellt wird, dass das Betreten von öffentlichen Orten grundsätzlich verboten ist, was Veranstaltungen verunmöglicht.

Aushang

Mittwoch, 8. April 2020 bis Sonntag, 31. Mai 2020

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