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Heizkostenzuschuss (Land NÖ u. Marktgemeinde Sierndorf)

Bild des Benutzers Karl Falschlehner

Die Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2009/10  in der Höhe von € 130,- zu gewähren.
Der Heizkostenzuschuss kann auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes noch bis 30. April 2010 beantragt werden.

Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten:

  • AusgleichszulagenbezieherInnen
  • BezieherInnen einer Mindestpension nach § 293 ASVG
  • BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt
  • BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld, deren Familieneinkommen den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt oder Familien, die im Monat September 2009 oder danach die NÖ Familienhilfe beziehen
  • sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt

Heizkostenzuschuss des Landes NÖ 2009/2010 - Förderantrag

Der Gemeindevorstand der Marktgemeinde hat in der Vorstandssitzung am 10. Jänner 2010 beschlossen, allen GemeindebürgerInnen der Marktgemeinde Sierndorf, denen das Land NÖ 2009/2010 einen Heizkostenzuschuss gewährt, ebenfalls einen Heizkostenzuschuss, wie im Vorjahr € 42,- , für die Heizsaison 2009/2010 auszuzahlen.

Für den Heizkostenzuschuss der Marktgemeinde Sierndorf ist kein separater Förderantrag zu stellen.

Auskunft: Gemeindeamt Sierndorf, Tel. 02267/2225

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