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Richtigstellung Immissionsschutzgesetz IG-L

 

Richtigstellung der Gebietsgrenzen

§ 1. Gebiete, in denen die Immissionsgrenzwerte des Immissionsschutzgesetzes – Luft, BGBl. I Nr. 115/1997, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2007, wiederholt oder auf längere Zeit überschritten werden und Luftschadstoffe, für die dort entsprechende Überschreitungen gemessen wurden.

Durch eine Richtigstellung der bildlichen Kartendarstellung, sind einige Orte aus den Sanierungsgebieten wieder gestrichen worden.

Da sich die Gebiete nur auf das Wiener Umland beziehen und nicht auf das Weinviertel.

Ortschaften wie Sierndorf, Hausleiten, um Großmugel, um nur einige zu nennen, wurden fälschlicher Weise dem Wiener Umland zu geordnet.

Für Fahrzeuge mit „Schwarzer Plakette“ sowie Lkws ohne Immissionsschutz-Plakette ist das Fahrverbot nicht mehr gültig. Für Fahrten in Sanierungsgebiete siehe Link gelten aber weiterhin alle Bestimmungen wie bisher.

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20006147