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Gebühren, Entgelte und Tarife

Kindergarten:

Monatliche Beiträge

Spielzeugbeitrag 13,20
Bustransport 25,00
Essen (Grundbetrag) 31,40
pro konsumiertem Essen   1,10

Kostenbeiträge am Nachmittag

Regelung des monatlichen Kostenbeitrages nach zeitlicher Inanspruchnahme ab 01.03.2017

bis 32 Stunden / Monat EUR 50,00
bis 60 Stunden / Monat EUR 75,00
mehr als 60 Stunden / Monat EUR 90,00

 

Tagesbetreuungseinrichtung "Zwergerl"

Monatliche Betreuungsbeiträge:

für 5 Tage/Woche € 253,00
für 4 Tage/Woche € 212,50
für 3 Tage/Woche € 167,00
für 2 Tage/Woche € 116,40
für 5 halbe Tage/Woche € 172,00
für 3 halbe Tage/Woche € 126,50
für auswärtige Kinder - Zuschlag von €  63,30

Bastelbeitrag pro Monat € 15,00

Schulische Nachmittagsbetreuung:

Vollbetreuung für 5 Tage/Woche € 149,00 pro Monat
Teilbetreuung für 4 Tage/Woche € 122,00 pro Monat
Teilbetreuung für 3 Tage/Woche € 95,00 pro Monat
Teilbetreuung für 1-2 Tage/Woche € 68,00 pro Monat

Bastelbeitrag pro Monat € 6,00

Essensbeitrag pro Tag € 4,50

(Mittagessen und Jause)

Beiträge für die Ferienbetreuung:

monatliche Kosten, normaler Schulbetrieb (Nachmittag)

Tage Betrag
5 Tage € 149,00
4 Tage € 122,00
3 Tage € 95,00
1-2 Tage € 68,00

wöchentliche Kosten, Sommerferien-ganzer Tag

Tage Betrag
5 Tage € 86,00
3 Tage € 60,00

wöchentliche Kosten, Ferien Vormittag

Tage Betrag
5 Tage € 30,00
4 Tage € 24,00
3 Tage € 18,00
1-2 Tage € 12,00

 

Musikschule Beiträge: September 2024 - Juni 2025 (siehe auch Musikschule)

Gruppenunterricht 0,5 E
€ 50,30 (monatlicher Beitrag)
10 x pro Jahr
Einzelunterricht 1 E
€ 76,60 (monatlicher Beitrag)
10 x pro Jahr

 

Wasserversorgung:     VO v. 01.07.2021  (Preise exkl. 10 % MWSt)

Einheitssatz für Wasseranschlussabgabe   6,60
Bereitstellungsbetrag pro m³/h (im wesentlichen werden in unserer Großgemeinde Wasserzähler mit einer Wassermessernennbelastung von 3 m³/h verwendet)
 
25,00
jährliche Bereitstellungsgebühr beträgt somit 75,00
Wasserbezug pro m³ für alle KG's   1,41

Die Bereitstellungsgebühr ist das Produkt der Verrechnungsgröße des Wasserzählers (in m³/h) multipliziert mit dem Bereitstellungsbetrag. Daher beträgt die jährliche Bereitstellungsgebühr:

Verrechnungs-

Bereitstellungs-

größe (in m³/h)

Bereitstellungs-

betrag in

€ pro m³/h

Bereitstellungs-

gebühr in €

  3 27,50    82,50
  7 27,50   192,50
 12 27,50   330,00
 17 27,50   467,50
145 27,50 3.987,50

Wasserabgabeordnung

 

Kanalgebühren:          VO v. 01.07.2021 (Preise exkl. 10 % MWSt)

Einheitssatz für Kanaleinmündungsabgabe - Mischwasserkanal 13,55
Einheitssatz für Kanaleinmündungsabgabe - Schmutzwasserkanal 11,55
Einheitssatz für Kanaleinmündungsabgabe - Regenwasserkanal      3,20
Einheitssatz für Kanalbenützungsgebühren bei Mischwasser-, Schmutzwasser- und Regenwasserkanälen   2,45

Wenn neben den Schmutzwässern auch Niederschlagswässer in den Kanal eingeleitet werden, kommt ein um 10 % erhöhter Einheitssatz zur Anwendung.

Kanalabgabeordnung

 

 

Abfallwirtschaftsgebühren und -abgaben: VO v. 01.07.2015 (Preise exkl. 10 % MWSt)

 

Restmüll:

     
Abfuhrintervall:         13 Abfuhren/jährlich       

Die jährlichen Kosten betragen für eine 120 l Tonne 175,89 inkl. 10 % Mwst.
  240 l Tonne 286,06 inkl. 10 % Mwst.
  1100 l Tonne 805,49 inkl. 10 % Mwst.
1 Stk. Restmüllsack 60 l 5,50 inkl. 10 % Mwst.

Der Restmüllsack ist neben der Restmülltonne am Vortag der Entleerung an der öffentlichen Straße bereit zu stellen.

Säcke mit Restmüll dürfen nicht am Bauhof entsorgt werden.

 

Biomüll:

Abfuhrintervall:     26 Abfuhren/jährlich

Die jährlichen Kosten betragen für eine 120 l Tonne 87,86 inkl. 10 % Mwst.
  240 l Tonne 154,10 inkl. 10 % Mwst.
1 Stk. Bioeinstecksack      0,75 inkl. 10 % Mwst.

 Die Bio-Tonne wird nur in Verbindung mit einer Restmülltonne ausgegeben.

Kostenpflichtige Fraktionen:

ABFALLTRENNUNG

Für bestimmte Fraktionen und Mengen ist vorgesehen, einen Kostenbeitrag einzuheben. Bereits bisher war für manche Fraktion solch eine Beteiligung vorgesehen. Ab 01.01.2017 werden nachfolgende Kostenbeiträge eingehoben:

Reifen < Ø 1m EUR   5,00
Reifen Ø 1m bis Ø 1,5m EUR 30,00
Reifen > Ø 1,5m EUR 60,00
Bauschutt 10 Liter Kübel EUR   2,00
Bauschutt Scheibtruhe (80 Liter) EUR   8,00
Bauschutt ½ m³ EUR 45,00
Bauschutt 1 m³ EUR 80,00
Eternit 1 Platte EUR  5,00
Eternit 1 Kübel EUR  1,00
Altöl (Motoröl) EUR 0,30 pro kg.
Ölfilter EUR 2,00 pro Stk.
Fenster aus Häusern bzw. von Firmen anderen Gemeinden EUR 7,00 pro Stk.
Mobilar (Küche, Zimmer) aus Häusern bzw. Firmen anderer Gemeinden EUR 40,00

Mehrkosten durch unsachgemäße Trennun gwerden dem Verursacher in Rechnung gestellt. Eine Zuwiderhandlung hat den Entzug der Zutrittsberechtigung außerhalb der regulären Öffnungszeiten zur Folge.

Hier können Sie sich die zu trennenden Abfälle "von A bis Z" anzeigen lassen oder durch die Eingabe von Suchbegriffen den richtigen Entsorgungsweg finden:

Abfall-Trenn ABC Sierndorf

 

Friedhofsgebühren:        VO vom 01.08.2021

 

Gemeindesteuern:

Grundsteuer A und B   500 % d. Bemessungsgrundlage
Kommunalsteuer      3 % d. Bemessungsgrundlage
Hundeabgabe:     Nutzhunde     6,50 (bei Vorlage der erforderlichen Papiere)
Hunde mit erhöhtem Gefahrenpotential   120,00  
für alle anderen Hunde   20,00  
Als Kostenersatz für die Hundemarke werden p. Stk.      2,00 eingehoben
Aufschließungsabgabe, Einheitssatz (ab 01.04.2016) 550,00  
Nächtigungstaxe    0,50 pro Nächtigung