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1. August: B303 wird zur mautpflichtigen S3

Bild des Benutzers Karl Falschlehner

Auf der Weinviertler Schnellstraße (S3) gilt ab 1. August 2009 Mautpflicht für den Abschnitt Stockerau-Nord bis Hollabrunn-Süd. Mit dieser Maßnahme soll vermieden werden, dass die Weinviertler Schnellstraße zur mautfreien Alternativroute der künftigen A5 (Nordautobahn) wird.

In den Anrainerorten tritt zum Schutz vor „Mautflüchtlingen" ein LKW-Fahrverbot in Kraft, das heißt, großräumige LKW-Fahrten müssen über die S3 erfolgen.

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