Bei der Gemeinde Sierndorf gelangt die Stelle einer Reinigungskraft (gemeindeeigene Gebäude, Kläranlage) zur Besetzung.
Die Anstellung und Entlohnung erfolgt nach den Bestimmungen des NÖ– Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1976 (GVBG}, LGBI. 2420 in der jeweils geltenden Fassung. Nach einer Probezeit ist die Übernahme in ein unbefristetes Dienstverhältnis beabsichtigt.
Die Wochenarbeitszeit beträgt 20 Wochenstunden, das sind 50 % der Vollbeschäftigung.
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