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Stromkostenzuschuss für Gewerbe bzw. Land-/Forstwirtschaft

Wer hat Anspruch?

Alle Personen, die ihr Gewerbe oder ihre Land- und Forstwirtschaft an derselben Adresse betreiben, an der sie ihren Hauptwohnsitz gemeldet haben. 

 

Voraussetzung ist, dass der Zählpunkt auch den Haushalt mit Strom versorgt. 

Betroffene Kund*innen der EVN wurden von uns schriftlich informiert. Dieses Schreiben enthält auch weitere Details zu Voraussetzungen und Antragstellung.

Details finden Sie hier.