Wer hat Anspruch?
Alle Personen, die ihr Gewerbe oder ihre Land- und Forstwirtschaft an derselben Adresse betreiben, an der sie ihren Hauptwohnsitz gemeldet haben.
Voraussetzung ist, dass der Zählpunkt auch den Haushalt mit Strom versorgt.
- Von 17. April bis 31. Mai 2023 können Sie den Stromkostenzuschuss online unter www.stromkostenzuschuss.gv.at/lufg/antrag beantragen.
Betroffene Kund*innen der EVN wurden von uns schriftlich informiert. Dieses Schreiben enthält auch weitere Details zu Voraussetzungen und Antragstellung.
Details finden Sie hier.
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