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Kundmachung zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Tschechien

Auf Grund von zwei Fällen von Afrikanischer Schweinepest (ASP) bei verendeten Wildschweinen in Tschechien (Zlin, 80 km entfernt von der Österreichischen Grenze) wurde vom BMGF eine Verordnung verlautbart. Diese Verordnung „Zur Anordnung einer Revision und Erhebung des Gesundheitszustandes von Wildschweinen innerhalb eines durch die Afrikanische Schweinepest gefährdeten Gebietes sowie zur Festlegung von Biosicherheitsmaßnahmen zur Hintanhaltung der Einschleppung in Hausschweinebestände“ ist mit 28.06.2017 in Kraft getreten.

In der Verordnung wurden Gebiete festgelegt, in denen Biosicherheits- und Überwachungsmaßnahmen angeordnet werden.

Alle nördlich der Donau gelegenen Gebiete folgender Verwaltungsbezirke werden als gefährdetes Gebiet festgelegt:

1. Hollabrunn

1. Tulln

2. Korneuburg

3. Mistelbach

4. Bruck an der Leitha

5. Gänserndorf

6. Alle Bezirke Wiens

 

Kundmachung afrikanische Schweinepest

Kundmachung afrikanische Schweinepest BGBLA 2017 167.Verordnung

Aushang

Mittwoch, 28. Juni 2017 bis Donnerstag, 31. März 2022