Am 09. Juni wird gewählt. Unsere „Amtliche Wahlinformation“ erleichtert das gesamte Prozedere der Abwicklung – für Sie und für die Gemeinde.
Zur Teilnahme an der Europawahl (aktives Wahlrecht) sind Sie berechtigt, wenn Sie:
- am Wahltag , den 9. Juni 2024 mindestens 16 Jahre alt sind (das heißt, Sie feiern spätestens an diesem Tag Ihren 16. Geburtstag),
- die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder Unionsbürger:in mit Hauptwohnsitz in Österreich sind,
- am Stichtag, den 26. März 2024, in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind und
- keine Wahlausschlüsse aufgrund einer gerichtlichen Verurteilung vorliegen.
Aushang
Freitag, 24. Mai 2024 bis Sonntag, 9. Juni 2024