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Öffnungszeiten und Informationen zur Europawahl 2024

Am 09. Juni wird gewählt. Unsere „Amtliche Wahlinformation“ erleichtert das gesamte Prozedere der Abwicklung – für Sie und für die Gemeinde.

Zur Teilnahme an der Europawahl (aktives Wahlrecht) sind Sie berechtigt, wenn Sie:

  • am Wahltag , den 9. Juni 2024 mindestens 16 Jahre alt sind (das heißt, Sie feiern spätestens an diesem Tag Ihren 16. Geburtstag),
  • die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder Unionsbürger:in mit Hauptwohnsitz in Österreich sind,
  • am Stichtag, den 26. März 2024, in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind und
  • keine Wahlausschlüsse aufgrund einer gerichtlichen Verurteilung vorliegen.

Kundmachung über Verfügung der Gemeindewahlbehörde anlässlich der Europawahl am 9. Juni 2024 (Öffnungszeiten)

Aushang

Freitag, 24. Mai 2024 bis Sonntag, 9. Juni 2024