Aufgrund der am 10. Jänner 2022 auf der Amtstafel des Bundesministeriums · für Inneres sowie im Internet veröffentlichten stattgebenden Entscheidung des Bundesministers für Inneres betreffend das oben angeführte Volksbegehren wird verlautbart:
Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018 - VoßeG festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist
von Montag, 2. Mai 2022,
bis (einschließlich) Montag, 9. Mai 2022,














