Bei der Gemeinde Sierndorf gelangt die Stelle einer Reinigungskraft (gemeindeeigene Gebäude, Kläranlage) zur Besetzung.
Die Anstellung und Entlohnung erfolgt nach den Bestimmungen des NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1976 (GVBG), LGBl. 2420 in der jeweils geltenden Fassung.