Verlautbarung über das Eintragungsverfahren für ein Volksbegehren 11.03.2024 bis 18.03.2024

Aufgrund der auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet veröffentlich-ten stattgebenden Entscheidungen des Bundesministers für Inneres betreffend die oben angeführten Volksbegehren wird verlautbart: 


Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018 - VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist 


von Montag, 11. März 2024, 
bis (einschließlich) Montag, 18. März 2024

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