Verlautbarung über das Eintragungsverfahren für ein Volksbegehren 11.03.2024 bis 18.03.2024
Aufgrund der auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet veröffentlich-ten stattgebenden Entscheidungen des Bundesministers für Inneres betreffend die oben angeführten Volksbegehren wird verlautbart:
Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018 - VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist
von Montag, 11. März 2024,
bis (einschließlich) Montag, 18. März 2024