EED III - Veröffentlichung Gebäudeinventar
Der Artikel 6 „Vorbildfunktion der Gebäude öffentlicher Einrichtungen“ sieht in Absatz 5 vor, dass bis zum 11. Oktober 2025 ein Inventar über alle Gebäude, welche sich im öffentlichen Eigentum befinden oder genutzt werden, erstellt wird und dieses öffentlich zugänglich macht wird.
Daher wird nachfolgend die Liste veröffentlicht.








