Handwerkerbonus
Förderung von Handwerkerleistungen
Die Regierung hat eine Förderung von Handwerkerleistungen beschlossen, die vorerst bis Jahresende 2015 befristet ist. Ziel dieser Maßnahme ist die Förderung der redlichen Wirtschaft und Eindämmung von Schwarzarbeit sowie die Belebung von Konjunktur und Wirtschaft.
Hinweis:
Von 1. Juli 2014 bis 31. Dezember 2014 steht ein Fördertopf von € 10 Mio., für das Jahr 2015 von € 20 Mio. zur Verfügung.
First-come-first-serve-Prinzip: Die Vergabe der Förderungen erfolgt in der Reihenfolge der einlangenden Förderansuchen, bis die zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.
Eckpunkte der Regelung
•Förderbar sind die Renovierung, Erhaltung und Modernisierung von im Inland gelegenem Wohnraum sowie dessen Außenhaut
•Förderungsfähig sind 20 % der Kosten für Arbeitsleistungen und Fahrtkosten (nicht: Materialkosten) in Höhe von max. € 3.000,- (ohne Umsatzsteuer)
•Arbeitsleistungen und Fahrtkosten müssen in den Endrechnungen gesondert ausgewiesen sein
•Somit beträgt die Förderung pro Person, Wohneinheit und Jahr max. € 600,-
•Die leistenden Unternehmen müssen über eine entsprechende Gewerbeberechtigung verfügen
•Die Handwerkerrechnung muss per Banküberweisung bezahlt worden sein
Gefördert werden handwerkliche Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen.
Antragsformular unter http://www.umweltfoerderung.at/uploads/foerderungsantrag_handwerkerbonus.pdf