Die Landwirtschaftskammern sind die gesetzlichen Interessensvertretungen der Land- und Forstwirtschaft in Niederösterreich.
Landwirtschaftskammern in Niederösterreich bestehen aus der NÖ Landes-Landwirtschaftskammer und 21 Bezirksbauernkammern.
Die Mitglieder der Vollversammlungen dieser Kammern werden alle fünf Jahre neu gewählt. Die Wahlen werden unter Aufsicht und Leitung der bei der NÖ Landesregierung eingerichteten Landeswahlbehörde durchgeführt.















