Durch eine Änderung des Tierschutzgesetzes müssen seit 30. Juni 2008 alle Hunde mittels Mikrochip gekennzeichnet werden.
Welpen, die nach dem 30. Juni 2008 geboren wurden/werden, mussten/müssen spätestens mit einem Alter von drei Monaten, jedenfalls vor der ersten Weitergabe, gechippt werden.
Kennzeichnung und Meldung von Hunden, die vor dem 30. Juni 2008 geboren sind: