Neuer Lehrlingsausweis berechtigt zur Nutzung der Jugendtickets
Ab September 2012 gibt es zwei neue einheitliche Lehrlingstickets für den öffentlichen Verkehr für Lehrlinge bis zum 24. Geburtstag. Damit kommt es zu einer wesentlichen Vereinfachung der Lehrlingsfreifahrt. Das Ausfüllen der Antragsformulare und die oft mühsame Beschaffung der Tickets entfallen. Voraussetzung für die Nutzung der beiden Tickets ist der Lehrlingsausweis.


